Lebenslanges Lernen gewinnt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Ausgestaltung eines Europäischen Hochschulraumes immer mehr an Bedeutung. Weiterbildung als wesentlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens ist in Landeshochschulgesetzen als weitere Aufgabe neben Forschung und Lehre verankert worden. Hochschulen sehen in der Entwicklung und Einrichtung von nachfrageorientierten Weiterbildungsangeboten verstärkt auch eine strategische Herausforderung.
Modul: Informationsveranstaltung Akkreditierungsfähigkeit
Im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung werden Hochschulmitglieder insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von akademischen Weiterbildungseinrichtungen der Hochschulen über das Verfahren zur Zertifizierung von
Weiterbildungsangeboten bzw. Modulstudien informiert.
Modul: Tutorium Akkreditierungsfähigkeit
Modul: Plausibilitätsprüfung/Qualitätssicherung
Modul: Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit
Dieser i.d.R. eintägige Workshop dient der Vorbereitung auf die Erstellung und Zusammenstellung der
verfahrensrelevanten Dokumente und Unterlagen, die gemäß einem Kriterienkatalog zu erstellen sind.
Das Verfahren und die zugrunde gelegten Qualitätsanforderungen und Kriterien orientieren sich an den European
Standards and Guidelines und berücksichtigen die Besonderheiten von Modul- und Weiterbildungsstudien.
Dieser Baustein dient der Plausibilitätsprüfung der erstellten Dokumente und Anlagen. In einem gemeinsamen Diskussions- und Arbeitsprozess (i.d.R. eintägig) werden die für die Konzeption und Umsetzung der Modul- und Weiterbildungsstudien formulierten Ziele hinsichtlich ihrer Plausibilität bewertet und soweit möglich noch Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
Externe Gutachter und Gutachterinnen bewerten und überprüfen anhand der erstellten Dokumente und Unterlagen
sowie eines Vor-Ort-Besuchs die Erfüllung der Qualitätsstandards.
Der abschließend von den Gutachter
und Gutachterinnen verfasste Bericht weist Stärken und Schwächen aus und enthält eine Beschlussempfehlung.
Die Hochschule erhält die Gelegenheit zu dem Bericht Stellung zu nehmen.
Der Bericht wird inklusive
Beschlussempfehlung an den zuständigen Fachausschuss sowie die Akkreditierungskommission von ACQUIN weitergeleitet.
Auf Grundlage des Gutachterberichtes, der Stellungnahme der Hochschule sowie der Stellungnahme
des zuständigen Fachausschusses stellt die Akkreditierungskommission von ACQUIN die Akkreditierungsfähigkeit,
die Akkreditierungsfähigkeit mit Auflagen oder die Nicht- Akkreditierungsfähigkeit fest.